Das Hang ist ein Werk der angewandten Kunst. Die Entscheidung des Obergerichts des Kantons Bern.
Kategorien: News, Artikel Author: PANArt 7. Juli 2024
Das Obergericht des Kantons Bern fällte am 2. Juli 2024 die lang erwartete Entscheidung in dem von 25 Herstellern und Händlern von Handpans ("Kläger") im Oktober 2020 angestrengten Verfahren. In seiner 95-seitigen Entscheidung stellte das Gericht fest, dass das HANG in all seinen Versionen und wie in der untenstehenden Skizze dargestellt, nach schweizerischem, deutschem und niederländischem Recht urheberrechtlich geschützt ist.
Diese Entscheidung kann beim Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden. In einem zweiten Schritt wird das Berner Gericht entscheiden, ob die von den Klägern hergestellten und angebotenen Handpans in den Schutzbereich des HANG fallen.
In Anbetracht der Qualität des Urteils und seiner Begründung sind die Anwälte von Sabina Schärer und Felix Rohner zuversichtlich, dass dieses Urteil, falls es von den Klägern angefochten wird, vom Schweizerischen Bundesgerichtshof bestätigt wird und dass die Handpans der Kläger als Verletzung ihres Urheberrechts am HANG beurteilt werden.
Das Urteil des Handelsgerichts Bern vom 2. Juli bedeutet, dass alle juristischen oder natürlichen Personen, welche nicht autorisierte Kopien des HANG in der Schweiz oder in der EU selber oder durch Dritte herstellen und/oder anbieten oder verkaufen, das Urheberrecht der PANArt Hangbau AG verletzen und der PANArt Hangbau AG nicht nur ein zivilrechtlicher Anspruch auf Verbot und auf finanzielle Wiedergutmachung zusteht, sondern sich diese Personen u.U. auch strafbar machen. Das gilt auch rückwirkend. Natürlich unter dem Vorbehalt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Urteil des Obergerichts des Kantons Bern
Urteil Urheberrechtsschutz HANG - Obergericht des Kantons Bern 2024 (PDF 36,971 MB)
Judgement on copyright protection HANG - Supreme Court of the Canton of Berne 2024 (PDF 1,929 MB)
Stellungnahme von Sabina Schärer und Felix Rohner zum Entscheid des Obergerichts Bern, dem Hang urheberrechtlichen Schutz zu gewähren.
"Hocherfreut haben wir die Entscheidung des Obergerichts Bern, dem Hang urheberrechtlichen Schutz zu gewähren, zur Kenntnis genommen. Wer sich die Mühe nimmt, dieses fast 100seitige Urteil zu lesen, staunt über dessen hohe Qualität. Nachdem der Kanton Bern 2021 uns den Musikpreis für die Hang Skulptur verliehen hat, erhalten wir nun vom Obergericht Bern den Schutz für unser Hang. Wir haben unser Werk gegenüber einer grossen Gruppe Musikhändler und Plagiatoren erfolgreich verteidigt. Es war uns immer bewusst, welche Hingabe in dieses Jahrzehnte lange Work in Progress eingeflossen ist.
Auf dem Grundprinzip der Klangerzeugung vom Steelpan haben wir eine neue Gestalt geformt, worin sich unser Geist und unsere Erfahrung in schlichter Schönheit spiegelt.
Das Hang hat eine Weltreise hinter sich und ist dabei in Hände geraten, die seine Gestalt in ignoranter Weise auf den Markt geworfen haben. Dagegen haben wir uns gewehrt, worauf uns ein Zusammenschluss von Händlern und Plagiatoren vor dem Obergericht Bern mit einer Feststellungsklage herausgefordert haben.
Mit Elan haben wir den 25 Klägern aufgezeigt, dass auf dem Prinzip der Klangerzeugung des Steelpans vielfältige Gestalten kreiert werden können, dass mit dem Hammer am Blech sich ein grosser Gestaltungsspielraum eröffnen kann. Dabei sind wir von namhaften Gutachtern aus Trinidad und Deutschland unterstützt worden.
Es hat sich nun gelohnt, geduldig die Arbeit des Richters in dieser komplexen Sache abzuwarten. Seine Entscheidung kann den unterlegenen Musikhändlern und ihren Blechklangbildhauern als Anstoss dienen, ihre eigenen, ihren Bedürfnissen entsprechende Musikinstrumente herzustellen."