Warum fordern wir das Urheberrecht am Hang ein?
Kategorien: Blog, Urheberrecht Author: PANArt 20. November 2025
Die Gruppe, die sich als «HCU Handpan Community United» bezeichnet, hat unter Federführung von Ralf Van den Bor soeben eine weitere Spendenaktion gestartet. Unter dem Titel “The Handpan may become ILLEGAL” wird die Angst geschürt, dass die Einforderung des Urheberrechts am Hang durch uns die Freiheit «of hundreds of makers and musicians worldwide» bedroht. Zudem wird der Eindruck erweckt, ein Handpan müsse notwendig genau so aussehen wie das Hang, also eine linsenförmige Grundform, eine zentrale Kuppel, ein gegenüber liegendes Resonanzloch und kreisförmig angeordnete Tonfelder aufweisen.
Diese Aussagen sind in dreifacher Hinsicht falsch und zudem irreführend.
Erstens hat das – nota bene von den Herstellern und Händlern von Handpans angestrebte (!) - Urteil des Handelsgerichts des Kantons Bern vom 2. Juli 2024 bloss (wenn auch noch nicht letztinstanzlich) bestätigt, dass die Gestaltung des Hang bereits urheberrechtlich geschützt ist. Der Urheberrechtsschutz am Hang ist also nicht neu, sondern besteht bereits, seitdem das Hang geschaffen wurde.
Zweitens sind Instrumente, die gleich aussehen wie das Hang und als Handpans bezeichnet werden, nicht illegal. Dies obwohl unseres Erachtens alle im Berner Verfahren strittigen Handpans in den urheberrechtlichen Schutzbereich des Hang eingreifen. Illegal sind lediglich die vom Urheberrechtsgesetz verbotenen Handlungen, namentlich die kommerzielle Herstellung und der kommerzielle Vertrieb. Das Spielen eines Handpans war immer legal und wird immer legal bleiben. Ebenso die Herstellung zum Privatgebrauch. Entsprechend fordern wir das Urheberrecht auch nur von kommerziellen Herstellern und Händlern von Handpans ein, die aus dem Geschäft mit Plagiaten und der Gutgläubigkeit vieler Spieler Profit schlagen.
Drittens gibt es, abgesehen vom subjektiven Wunsch, ein Instrument zu besitzen, das so aussieht wie das Hang, keinen objektiven Grund dafür, dass ein Handpan so aussieht wie das Hang. Dies hat das Berner Gericht gestützt auf drei Expertengutachten (von welchen nota bene eines von den Händler und Herstellern von Handpans eingereicht worden war) bestätigt. Und dies haben auch wir anhand von mehreren anders gestalteten Instrumenten, die spiel- und tontechnisch einem Hang ebenbürtig sind, bewiesen.
Tatsache ist, dass wir das Urheberrecht am Hang nicht erst seit heute einfordern. Vielmehr haben wir im Rahmen unserer Möglichkeiten als kleines Familienunternehmen bereits seit dem ersten ernsthaften Aufkommen von Plagiaten vor ungefähr zehn Jahren jedem an der Branche Beteiligten gegenüber klar gemacht, dass wir ein blosses Nachbauen unserer Klangskulptur nicht tolerieren. Umgekehrt haben wir immer dazu aufgefordert, eigenständige Instrumente zu entwerfen, die ihrerseits urheberrechtlichen Schutz verdienen. Denn darum geht es im Urheberrecht neben dem Schutz der Persönlichkeit der Urheber – einen Anreiz für eigene Kreativität zu geben.
Wie geht es weiter? Falls die Initianten des Berner Verfahrens darauf bestehen, wird Ende Januar 2026 eine zweite Gerichtsverhandlung stattfinden. Danach wird das Gericht entscheiden, in welchem Ausmass unser Urheberrecht durch die strittigen Handpans verletzt wird. Anschliessend wird – voraussichtlich - das Schweizer Bundesgericht letztinstanzlich entscheiden.
Wir fordern das Urheberrecht am Hang nicht ein, um Handpans zu zerstören. Geschweige denn, um Menschen davon abzuhalten, Handpans zu kaufen oder zu spielen. Wir fordern das Urheberrecht am Hang ausschliesslich ein, um der schamlosen Herstellung und Vermarktung von Plagiaten und der damit einhergehenden Industrialisierung der hier in Bern entstandenen Form einen Riegel vorzuschieben.
Felix Rohner und Sabina Schärer