Ein Rechtsfall in der Schweiz friedlich gelöst.
Kategorie: Artikel Author: PANArt 2. März 2019
Der urheberrechtliche Schutz eines originalen Werkes hat in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz, einem Land arm an Bodenschätzen, beruht namhaft auf dem Recht auf Schutz von Erfindungen, Designs und individuellen Werken. Der kreative Geist ist vorallem in Ateliers, in kleinen und mittleren Unternehmen zuhause.
Im Herbst 2016 kam es vor dem Handelsgericht Aarau (Schweiz) zu einem Vergleich zwischen der Firma EchoSoundSculpture GmbH und der PANArt Hangbau AG.
Die Handpanbauer des Aargauer Unternehmens bauten und verkauften Handpans (so nennen sich Nachbauten der originalen Hang Klangskulptur), die in ihrer äusserlichen Gestalt der Klangskulptur Hang und Gubal der PANArt zu nahekamen.
Anklage
Da das Unternehmen unter Leitung von Ezahn Bueraheng etwas zu kühn die Instrumente der PANArt nachgebaut hatte, machte die PANArt die Firma auf die Urheberrechtslage in der Schweiz aufmerksam. Da trotz unserer Intervention die Kopierlust nicht gedrosselt wurde, reichte die PANArt eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung ein.
Vergleich
Es kam zu einem Vergleich, einer vorgerichtlichen Einigung beider Parteien: Die Handpans der EchoSoundSCulpture GmbH müssen sich von den Instrumenten der PANArt markant unterscheiden, so dass Verwechslungen nicht mehr möglich sind. Die Kuppeln in den Tonfeldern müssen eine andere Form annehmen, ebenso das Zentrale Tonfeld, der so genannte „Ding“. Das Resonanzloch darf die Masse des Originals behalten, muss aber ausserhalb des Zentrums der sogenannten Gu-Seite zu liegen kommen. Drittens soll EchoSoundSculpture GmbH auf ihrer Website vermerken, dass sie von den Schöpfungen der Firma PANArt inspiriert worden ist.
Die seither von der Firma EchoSoundSculpture hergestellten Handpans können nun ganz klar von Werken der PANArt unterschieden werden.
Auswirkungen des Vergleichs auf andere Handpan-Hersteller
Der Vergleich hat einen weiteren Handpanbauer aus der Schweiz (Soma Sound Sculptures), bewogen, sein Design ebenfalls so abzuändern, dass es sich vom PANArt Produkt deutlich unterscheidet.
Zu erwähnen sei hier, dass Handpans, die aus dem Ausland eingeführt werden, ebenso dem Urheberrecht unterliegen.
Die Rechte ausserhalb der Schweiz
Um das Urheberrecht ausserhalb der Schweiz ist es eher schwach bestellt. In der Europäischen Gemeinschaft gibt es hingegen einen guten Designschutz.
Schlechte Erfahrungen mit rechtlichen Auseinandersetzungen ausserhalb Europas (Pantheon Steel USA, Harmonicart Kolumbien) haben die PANArt dazu bewogen, sorgsam mit ihren Ressourcen umzugehen und den Blick nach vorne zu richten: Work in Progress.
Seit Jahren baut die PANArt hier in Bern Instrumente aus Pang Komposit. Viel Energie, Hingabe und finanzieller Aufwand in deren Entwicklung geflossen. Jeden Kleinunternehmen, wie Handpanbauerwerkstätten es sind, empfiehlt die PANArt , sich in Sachen Recht kompetent beraten zu lassen. Gross ist der Frust, wenn originale Kreationen schon am nächsten Tag in banaler Form auf dem Massenmarkt erscheinen. Die PANArt Tuner*Innen schätzen sich glücklich, dass wenigstens in der näheren Nachbarschaft ein respektvolles Nebeneinander von BlechklangplastikerInnen möglich geworden ist.
Februar 2019
Das PANArt Team