Das Hang ist ein Werk der angewandten Kunst. Die Entscheidung des Obergerichts des Kantons Bern.
Kategorien: News, Artikel Author: PANArt 7. Juli 2024
Das Obergericht des Kantons Bern fällte am 2. Juli 2024 die lang erwartete Entscheidung in dem von 25 Herstellern und Händlern von Handpans (“Kläger”) im Oktober 2020 angestrengten Verfahren. In seiner 95seitigen Entscheidung stellte das Gericht fest, dass das HANG in all seinen Versionen und wie in der untenstehenden Skizze dargestellt, nach schweizerischem, deutschem und niederländischem Recht urheberrechtlich geschützt ist.