PANArt Hangbau AG gegen Hand Steel Pan, Jacopo Marrocchelli, Brescia/Italien
Kategorie: Artikel Author: PANArt 2. März 2019
Die PANArt Hangbau AG ist im Internet auf zwei Produkte gestoßen, die mehrere Rechte verletzt haben. Es handelt sich um Produkte der Firma Hand Steel Pan des Italieners Jacopo Marrocchelli.
Seine Instrumente haben folgende Rechte verletzt:
- Geschütztes Design. Das Design des PANArt Hang® Gubal®und Hang®Balu mit ihrer charakteristischen zentralen Öffnung im Zentrum der Oberschale (genannt Gu) mit den umkreisenden Tonfeldern wurde von J. Marrocchelli identisch kopiert, ebenso die Unterseite des Hang Gubal mit dem typischen „Gugel“.
Das stellt eine eindeutige Verletzung des Designschutzes DM07963 dar. - Markenrechtsverletzung. Die Marke Gubal® ist ein geschützter Markenname. Die Firma Hand Steel Pan vermarktete dieses Produkt mit dem Namen „GU-PAN“. Die phonetisch zu enge Verwandtschaft zum geschützten Markennamen Gubal®stellte eine Verletzung des Markenschutzrechtes dar.
Die PANArt Hangbau AG ist deswegen gerichtlich gegen die Firma Hand Steel Pan und Herrn Jacopo Marrocchelli vorgegangen hat eine einstweilige Verfügung beantragt. Bemühungen, den Konflikt mit J. Marrocchelli friedlich zu lösen, scheiterten.
Das Handelsgericht von Mailand, Sektion 14, hat am 21. Dezember 2018 in diesem Massnahmeverfahren folgendes verfügt:
- Die Firma Hand Pan Steel bzw. Herr Jacopo Marrocchelli hat es mit sofortiger Wirkung zu unterlassen, die Marke „Gu-pan“ zu benutzen und Instrumente mit diesem Namen herzustellen, zu vermarkten, zu bewerben und zu verkaufen.
- Das Gericht verbietet der Firma Hand Pan Steel und Herrn Jacopo Marrocchelli, weitere Instrumente herzustellen, zu bewerben oder zu verkaufen, die das international registrierte Design des Gubals DM079631 verletzen.
- Das Gericht verurteilt die Firma Hand Pan Steel und Herrn Jacopo Marrocchelli zu einer Zahlung von € 2.000 pro weiterer Verletzung des Designs, sollte er weitere Kopien des Instrumentes herstellen.
- Das Gericht verurteilt Marrocchelli zu der Zahlung der Prozesskosten der PANArt AG in Höhe von € 2.300.
Die Gegenpartei hat keinen Einspruch erhoben. Somit ist das Urteil rechtskräftig.
Die PANArt Hangbau AG ist erfreut über das Urteil und über die Tatsache, dass das Design des Hang Gubal, Hang Balu und den Markennamen erfolgreich verteidigt zu haben. Die nach innen gerichtete trichterförmige Resonanzöffnung im Zusammenhang mit dem gugelförmigen Resonanzkörper ist eine genuine Gestaltung aus den Händen der PANArt TunerInnen. Bei einem solch offensichtlichen Plagiat war es inakzeptabel, den Versuch ein geschütztes Design und einen geschützten Markennamen für seine eigenen kommerziellen Zwecke zu nutzen, kommentarlos hinzunehmen. Bei zukünftigen Verletzungen wird sich die PANArt Hangbau AG vorbehalten, ebenso vorzugehen.