Erneute Bestätigung des Urheberrechts am HANG - diesmal aus Frankreich
Kategorie: News Author: PANArt 13. Januar 2025
Das Berufungsgericht Colmar hat mit Urteil vom 4. Dezember 2024 den urheberrechtlichen Schutz am HANG und die Urheberschaft von Sabina Schärer und Felix Rohner eindrücklich bestätigt.
In seiner ausführlich begründeten Entscheidung (siehe: Link zu Urteil (Inoffizielle Übersetzung Deutsch)) stellt das zweitinstanzliche französische Gericht zunächst fest, dass das HANG nicht nur in Frankreich, sondern darüber hinaus auch in Deutschland, in Spanien, in den Niederlanden, in Italien und in Irland urheberrechtlich geschützt ist:
- „Die vom Berufungsführer vorgelegten Elemente ermöglichen es dem Gericht, die Klangskulptur Hang als ein Werk der angewandten Kunst zu betrachten. Das Musikinstrument Hang, das sich von seinen Vorläufern unterscheidet, hat zwar einen Gebrauchscharakter, doch ist hinreichend belegt, dass seine Form nicht ausschliesslich von seiner technischen Funktion bestimmt wird, sondern das Ergebnis kreativer Entscheidungen ist, die von seinen Schöpfern in einem langen Prozess getroffen wurden, der zur Schaffung mehrerer Prototypen führte.
(…)
Daraus folgt, dass die Klangskulptur Hang in den verschiedenen oben genannten Ländern urheberrechtlichen Schutz beanspruchen kann.“
In einem zweiten Schritt hat es festgestellt, dass zahlreiche konkrete Produkte das Urheberrecht am Hang verletzen und die Vermarktung der unten abgebildeten Produkte verboten, wozu es ausführt:
„Angesichts dieser grossen Ähnlichkeiten in den Gestaltungsmerkmalen erzeugt die angegriffene Klangskulptur denselben Gesamteindruck, trotz kleinerer Unterschiede wie der Farbe des Produkts.“
Ausserdem hat das Gericht – gestützt auf Lauterkeitsrecht – der Gegenseite die Verwendung von Zeichnungen des HANG in den folgenden Logos untersagt, die beispielsweise auf Websites abgebildet waren:
Nachdem sich die Gegenseite gegen die Beschwerde nicht verteidigt hat, erachten wir es als sehr unwahrscheinlich, dass sie ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ergreifen wird.
Die Anwälte von PANArt haben diesen französischen Entscheid dem Schweizerischen Bundesgericht zur Kenntnis gebracht, das gegenwärtig über die Beschwerde gegen das Berner Urteil zum HANG berät. Im Berner Urteil wurde das Urheberrecht bekanntlich nicht nur nach schweizerischem, sondern – wie hier beim zweitinstanzlichen französischen Gericht – auch nach deutschem und niederländischem Recht bestätigt.