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Entscheids des Handelsgerichts des Kantons Bern vom 16. Juni 2026

Kategorien: Blog, Urheberrecht Author: PANArt 29. Juni 2026

IMG 5026 schmal PANArt Hangbau AG

Zusam­men­fas­sung des Entschei­ds des Han­dels­gerichts des Kan­tons Bern vom 16. Juni 2026

Mit Teilentscheid vom 2. Juli 2024 hatte das Gericht in dem von 28 Herstellern und Händlern von „Handpans“ (und daher „Kläger“) gegen Sabina Schärer, Felix Rohner und die PANArt AG (daher „Beklagte“) eingeleiteten Prozess bereits festgestellt, dass das HANG in der Schweiz, in Deutschland und in den Niederlanden urheberrechtlich geschützt ist. Noch zu entscheiden hatte es, ob es an seiner Beurteilung festhält und, falls ja, ob die von den Herstellern und Händler ins Verfahren eingebrachten mehr als 250 „Handpans“ das Urheberrecht von Sabina Schärer, Felix Rohner und der PANArt AG verletzen. Eine dagegen von den Herstellern und Händler der „Handpans“ eingelegte Beschwerde wies das Bundesgericht wegen prozessualen Fehlern ab.

Den nun vorliegenden zweiten Entscheid vom 16. Juni 2026 fasst das Gericht in E. 208 wie folgt zusammen:

„Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass

i) das „Hang“ der Beklagten 2 und 3 gestützt auf die gemachten Erwägungen in der Schweiz, in Deutschland und in den Niederlanden urheberrechtlichen Schutz beanspruchen kann und

    ii) die ins vorliegende Verfahren eingebrachten konkreten „Handpans“ der Kläger mit wenigen Ausnahmen das Urheberrecht der Beklagten verletzen.“

    Das Gericht ist also auch nach nochmaliger, auch die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des deutschen Bundesgerichtshofs einbezogene Prüfung zum Schluss gekommen, dass das HANG urheberrechtlich geschützt ist. Und es hat von den mehr als 250 von den Klägern vorgelegten „Handpans“ rund 80% als den Schutzbereich des HANG verletzend beurteilt, weil sie „bei einer kontextuellen Gesamtbetrachtung die für den Schutz des „Hang“ relevanten charakteristischen Züge enthalten“. Von den wenigen, als nicht verletzend beurteilten „Handpans“, hat das Gericht einige als Grenzfälle bezeichnet.

    Den Umfang des Obsiegens von Sabina Schärer, Felix Rohner und der PANArt AG quantifiziert das Gericht in E. 222 in finanzieller Hinsicht mit 95% und legte entsprechend den Klägern Gerichtskosten von CHF 77‘150.- und eine Parteientschädigung von CHF 98‘604.- auf.

    Das im Volltext HIER abrufbare Urteil kann von jeder Partei bis Ende August beim schweizerischen Bundesgericht angefochten werden.

    Entscheid Handelsgericht Bern:

    2026_06_16 Entscheid PANArt - Ayasa et al. HG Bern Entscheid (PDF 23,472 MB)

    Zeichnungen PANArt Hangbau AG

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